Vorgehen

Von der Abrechnung zur Einsparung — in vier Schritten.

Sie liefern zwei Dokumente, wir prüfen kostenfrei, ob sich eine Beauftragung lohnt. Danach arbeiten wir ausschließlich erfolgsbasiert.

01

Unterlagen & Ersteinschätzung

Kostenfrei & unverbindlich

Für die Ersteinschätzung benötigen wir lediglich Ihren Wärmeliefervertrag und die Wärmekostenabrechnungen der letzten vier Jahre. Sie übermitteln beides bequem digital — oder unsere Mitarbeiter scannen die Unterlagen bei Ihnen bzw. in unserem Büro ein. Auf Wunsch unterstützen wir bei Zusammenstellung und Digitalisierung. Anhand der Unterlagen prüfen wir, ob sich eine Beauftragung für Sie lohnt. Das Ergebnis teilen wir Ihnen offen mit.

02

Beauftragung

Rein erfolgsabhängig

Lohnt sich die Prüfung, schließen wir mit Ihnen einen Dienstleistungsvertrag. Unsere Vergütung ist ein vorab vereinbarter Anteil an den tatsächlich erzielten Einsparungen und Rückzahlungen. Feste Honorare fallen nicht an.

03

Analyse & rechtliche Bewertung

Transparent & nachvollziehbar

Unsere Energieexperten analysieren Preisbestandteile, Berechnungsgrundlagen, Kostenentwicklung und Anschlusswerte im Detail. Zur Wirksamkeit Ihrer Preisänderungsklauseln holen wir auf unsere Kosten das Gutachten einer auf Energierecht spezialisierten Partnerkanzlei ein. Binnen sechs Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Anspruchsübersicht: Ansprüche je Versorgungsverhältnis und Zeitraum, voraussichtliche Höhe, Verjährung und wesentliche Durchsetzungsrisiken. Damit haben Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

04

Besprechung & Umsetzung

Sie entscheiden — wir begleiten

Wir besprechen gemeinsam die Ergebnisse und zeigen, welche Optionen für eine Rückforderung oder Vertragsoptimierung bestehen. Auf Wunsch übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Wärmelieferanten; die Durchsetzung von Ansprüchen erfolgt über die Partnerkanzlei bzw. im Rahmen unserer Inkassoregistrierung nach § 10 RDG — außergerichtlich, wo möglich; gerichtlich, wo nötig.

Vergütung

Rein erfolgsbasiert. Ohne Ausnahme.

Wir partizipieren ausschließlich am wirtschaftlichen Erfolg unserer Arbeit. Nur wenn durch uns Rückforderungen realisiert oder Einsparungen erzielt werden, erhalten wir einen Teil davon als Vergütung.

0 €
Ersteinschätzung

Die Prüfung, ob sich eine Beauftragung lohnt, ist kostenfrei und unverbindlich. Analyse und anwaltliche Bewertung sind in der Erfolgsvergütung enthalten.

Anteil
nur am realisierten Erfolg

Unsere Vergütung ist ein vorab vereinbarter Anteil an Ihren Ansprüchen bzw. an den tatsächlich erzielten Rückzahlungen. Aus eigenen Mitteln zahlen Sie nichts.

0 Risiko
kein Erfolg, keine Kosten

Bleibt der Erfolg aus, entstehen Ihnen keine Kosten. Auch das Prozesskostenrisiko tragen wir. Einzelheiten regelt der Vertrag.

FAQ

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Im Erstgespräch beantworten wir alles Weitere.

Erbringt Restavia Rechtsberatung?
Nein. Unsere Analyse umfasst keine eigenständige Rechtsberatung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG. Die rechtliche Beurteilung — etwa der Wirksamkeit von Preisänderungsklauseln — erfolgt ausschließlich durch eine Partnerkanzlei bzw. kooperierende Fachanwälte. Restavia ist zudem registrierter Inkassodienstleister nach § 10 RDG.
Was kostet die Prüfung?
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Nach Beauftragung erhalten wir ausschließlich einen vorab vereinbarten Anteil an tatsächlich realisierten Einsparungen oder Rückzahlungen. Analyse und anwaltliche Bewertung sind darin enthalten. Bleibt der Erfolg aus, entstehen Ihnen keine Kosten.
Wer trägt das Prozesskostenrisiko?
Wir. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, tragen wir die Gerichtskosten, die Kosten der Partnerkanzlei und von Sachverständigen sowie im Fall einer Niederlage die Kosten der Gegenseite. Für Sie bleibt es dabei: kein Erfolg, keine Kosten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nur Ihr Wärmeliefervertrag und die Wärmekostenabrechnungen der letzten vier Jahre. Über vier Jahre gleichen sich Schwankungen im Verbrauchsverhalten aus, so lässt sich Ihre tatsächlich benötigte Anschlussleistung belastbar ermitteln. Alles Weitere beschaffen wir bei Bedarf in Abstimmung mit Ihnen.
Belastet das Verfahren die Beziehung zu meinem Versorger?
Unser Ziel ist eine sachliche, effiziente Klärung. Viele Fälle werden außergerichtlich und einvernehmlich gelöst — auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit Ihrem Wärmelieferanten.
Für wen lohnt sich die Prüfung?
Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit substanziellen Wärmekosten. Ab ca. 500.000 € pro Jahr, auch verteilt auf mehrere Objekte, lohnt sich die Prüfung praktisch immer, unabhängig davon, ob es um Wohnungsbestand, Gewerbe, Kommune oder Industrie geht.

Schritt 1 dauert zehn Minuten.

Übermitteln Sie Vertrag und Abrechnungen — wir sagen Ihnen, ob sich eine Beauftragung lohnt. Kostenfrei, unverbindlich und vertraulich.

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