Leistungen
Drei Hebel für dauerhaft faire Wärmekosten.
Restavia verbindet energiewirtschaftliche Analyse mit konsequenter Umsetzung. Unsere Energieexperten analysieren technisch und wirtschaftlich — die rechtliche Beurteilung erfolgt ausschließlich durch unsere Partnerkanzlei und kooperierende Fachanwälte für Energie- und Vertragsrecht. Alles zu 100 % erfolgsbasiert.
Fernwärmekosten senken
Der größte Hebel liegt in der Zukunft: Anschlusswerte, Tarifstruktur und Vertragskonditionen bestimmen Ihre Wärmekosten Jahr für Jahr. Wir identifizieren die Stellschrauben und begleiten die Optimierung gegenüber Ihrem Wärmelieferanten — die Einsparung wirkt dauerhaft. Diese Leistung vereinbaren wir in einem eigenen Vertrag, unabhängig von der Rückforderung.
Was wir konkret tun
- Analyse des tatsächlichen Leistungsbedarfs und Abgleich mit dem bestellten Anschlusswert
- Wirtschaftlicher Vergleich von Tarif- und Preismodellen Ihres Versorgers
- Begleitung der Anpassung von Anschlusswert und Konditionen gegenüber dem Wärmelieferanten
- Laufendes Monitoring, damit Einsparungen dauerhaft erhalten bleiben
Abrechnungen & Verträge analysieren
Für die Analyse genügen Ihr Wärmeliefervertrag und die Wärmekostenabrechnungen der letzten vier Jahre — digital übermittelt in wenigen Minuten. Vorab prüfen wir kostenfrei, ob sich eine Beauftragung lohnt. Nach Beauftragung analysieren unsere Energieexperten technisch und wirtschaftlich im Detail.
Was wir konkret tun
- Technische und wirtschaftliche Analyse Ihrer Wärmelieferabrechnungen — Preisbestandteile, Indizes, Berechnungsgrundlagen
- Prüfung der Kostenentwicklung auf Plausibilität und Vertragskonformität
- Einholung der rechtlichen Bewertung — etwa zur Wirksamkeit von Preisänderungsklauseln — bei kooperierenden Fachanwälten
- Anspruchsübersicht als klare, dokumentierte Entscheidungsgrundlage
Zu viel Gezahltes zurückholen
Ermittelt die Analyse Rückforderungsansprüche, erhalten Sie eine Anspruchsübersicht mit voraussichtlicher Höhe, Verjährung und Durchsetzungsrisiken. Auf dieser Grundlage geben Sie die Geltendmachung frei. Die Durchsetzung übernehmen die Partnerkanzlei und Restavia im Rahmen der Inkassoregistrierung nach § 10 RDG — außergerichtlich, wo möglich; gerichtlich, wo nötig.
Was wir konkret tun
- Bezifferung der Rückforderungen auf Grundlage eines anwaltlichen Gutachtens
- Außergerichtliche Geltendmachung über die Partnerkanzlei bzw. im Rahmen unserer Inkassoregistrierung
- Gerichtliche Durchsetzung durch kooperierende Fachanwälte, falls erforderlich
- Transparente Verhandlung und Abstimmung aller Schritte mit Ihnen
Alle drei Leistungen: rein erfolgsbasiert.
Wir partizipieren ausschließlich am wirtschaftlichen Erfolg unserer Arbeit — an tatsächlich erzielten Einsparungen und Rückzahlungen. Kein Erfolg, keine Vergütung.